Einbruchschutz: Wohnung sichern und im Ernstfall richtig handeln

Einbruchschutz muss nicht mit teurer Technik beginnen. Verschlossene Türen und Fenster, ein paar gute Gewohnheiten und fachkundige Beratung können bereits helfen. Keine Maßnahme bietet vollständige Sicherheit – Ziel ist, Gelegenheiten zu verringern und unbefugtes Eindringen zu erschweren.

Im Alltag: diese Gewohnheiten helfen

  • Schließen Sie die Haus- oder Wohnungstür auch dann ab, wenn Sie nur kurz weggehen. Ins Schloss gezogene Türen sind oft nicht abgeschlossen.
  • Schließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren vollständig. Gekippte Fenster gelten als offen.
  • Verstecken Sie keinen Ersatzschlüssel draußen. Geben Sie ihn nur einer Person, der Sie vertrauen.
  • Veröffentlichen Sie Abwesenheitszeiten und Urlaubspläne nicht öffentlich. Bitten Sie eine vertraute Person, bei längerer Abwesenheit nach der Wohnung zu sehen und den Briefkasten zu leeren.
  • Halten Sie Eingänge, Kellerzugänge und gemeinschaftliche Haustüren nicht für Unbekannte offen. Sprechen Sie verdächtige Personen nicht an, wenn Sie sich dadurch gefährden könnten; informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Wohnung und Haus sinnvoll sichern

Einbruchhemmende mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern sind die Grundlage. Bei Neu- oder Umbauten empfiehlt die Polizei geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen und Fenster, in der Regel mindestens Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627. Die passende Lösung hängt vom Gebäude und den vorhandenen Bauteilen ab. Lassen Sie sich vor einem Kauf oder Umbau neutral beraten und achten Sie darauf, dass die komplette Konstruktion geprüft ist – nicht nur ein einzelnes Schloss oder Bauteil.

Auch bei bestehenden Fenstern und Türen können geeignete Nachrüstungen infrage kommen. Bohren, tauschen oder verändern Sie in einer Mietwohnung nichts ohne vorherige Zustimmung der Vermietung. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle vor Ort; die Polizei bietet dazu kostenlose und produktneutrale Beratung an. Eine Alarmanlage kann ergänzen und einen Einbruchversuch melden, ersetzt aber keine mechanische Sicherung.

Wertgegenstände und wichtige Unterlagen dokumentieren

Erstellen Sie in Ruhe eine Liste wichtiger Wertgegenstände mit Marke, Modell, Seriennummer und besonderen Merkmalen. Fotografieren Sie Gegenstände und bewahren Sie Kaufbelege oder Rechnungen auf. Speichern Sie eine Kopie der Liste an einem getrennten, sicheren Ort, damit sie nach einem Schaden noch verfügbar ist. Notieren Sie keine Passwörter oder PINs in dieser Liste. Prüfen Sie außerdem, wo wichtige Dokumente und Ersatzschlüssel sicher liegen.

Wenn Sie einen Einbruch vermuten oder entdecken

  • Gehen Sie nicht hinein und suchen Sie nicht nach einer möglichen Täterin oder einem Täter. Entfernen Sie sich an einen sicheren Ort. Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter 110.
  • Betreten Sie den Tatort möglichst nicht und berühren oder verändern Sie nichts. So können mögliche Spuren erhalten bleiben.
  • Erstatten Sie Anzeige – auch wenn es beim Versuch geblieben ist oder Sie zunächst keinen Verlust feststellen.
  • Notieren Sie später, was fehlt oder beschädigt ist. Eine vorhandene Wertgegenstandsliste, Fotos, Kaufbelege und Seriennummern können dabei helfen.
  • Wurden Schlüssel gestohlen, lassen Sie prüfen, ob betroffene Schließzylinder ausgetauscht werden müssen. Informieren Sie Vermietung oder Hausverwaltung, wenn gemeinschaftliche Zugänge betroffen sind.
  • Kontaktieren Sie nach der Polizei Ihre Versicherung und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab, bevor Sie größere Reparaturen oder Entsorgungen veranlassen – sofern dadurch keine akute Gefahr bestehen bleibt.

Ein ruhiger Vorsorgeplan in drei Schritten

  1. Heute: Tür abschließen, Fenster prüfen und Abwesenheit nicht öffentlich ankündigen.
  2. Demnächst: Wichtige Wertgegenstände fotografieren und Seriennummern notieren.
  3. Bei Umbau oder Unsicherheit: kostenlose Beratung der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle nutzen, bevor Sie in Sicherheitstechnik investieren.

Ein Einbruch ist niemals die Schuld der betroffenen Person. Vorsorge kann Risiken reduzieren, aber keine absolute Sicherheit versprechen. Bei akuter Gefahr hat der Schutz von Menschen Vorrang vor Besitz.

Weiterführende Vorsorge

Weitere praktische Hinweise finden Sie auf unserer Seite Wohnungsbrand, Rauch, Kohlenmonoxid und Gasgeruch.

Redaktioneller Stand: 21. Oktober 2026. Allgemeine Vorsorgehilfe; örtliche Hinweise der Polizei haben Vorrang.