Sirenen-Probealarm in Deutschland: Termine und Regeln vor Ort

Ein Sirenenton am Samstagmittag ist nicht automatisch ein bundesweiter Probealarm. Deutschland hat einen jährlich koordinierten Bundesweiten Warntag. Daneben legen Städte und Gemeinden eigene Sirenenproben fest. Deshalb können Datum, Uhrzeit und Testsignal von Ort zu Ort verschieden sein – und ein regelmäßiger Test in einer Stadt sagt nichts über den Nachbarort aus.

Für Bremen gilt: In der Stadt Bremen ist die Sirenenprobe grundsätzlich am ersten Samstag im Monat um 12 Uhr. In Bremerhaven findet sie grundsätzlich am dritten Samstag im Monat um 12 Uhr statt. Diese örtlichen Tests sind nicht dasselbe wie der Bundesweite Warntag.

Seit wann gibt es den Bundesweiten Warntag wieder?

Der erste Bundesweite Warntag fand am 10. September 2020 statt. Der für 2021 geplante Termin wurde ausgesetzt, weil die Warninfrastruktur für eine bundesweite Erprobung noch ausgebaut werden sollte. Der zweite Warntag folgte am 8. Dezember 2022; dabei wurde Cell Broadcast erstmals bundesweit getestet. Seit 2023 ist der Bundesweite Warntag grundsätzlich für jeden zweiten Donnerstag im September vorgesehen. 2026 fand er am 10. September statt.

Der Bundesweite Warntag ist eine gemeinsame Übung von Bund, Ländern und teilnehmenden Kommunen. Das BBK löst zentral über das Modulare Warnsystem (MoWaS) eine Probewarnung aus. Um 11 Uhr wird sie an angeschlossene Warnmultiplikatoren weitergegeben, etwa Warn-Apps, Cell Broadcast, Rundfunk und digitale Anzeigetafeln. Viele, aber nicht zwingend alle Kommunen aktivieren zusätzlich örtliche Warnmittel wie Sirenen oder Lautsprecherfahrzeuge. Gegen 11:45 Uhr wird grundsätzlich entwarnt. Welche Sirenen vor Ort ertönen, hängt von der Teilnahme und den verfügbaren Anlagen ab.

Neben diesem bundesweiten Termin gibt es eigene Warntage einzelner Länder. Das BBK führt derzeit Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit zusätzlichen landesweiten Warntagen auf. Termine und Teilnahme können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Terminübersicht des BBK. In Grenzregionen können außerdem Tests aus Nachbarstaaten zu hören oder auf dem Handy zu empfangen sein.

Wer entscheidet über Sirenen und lokale Probealarme?

Öffentliche Sirenen werden in der Regel von Städten und Gemeinden beschafft, betrieben und gewartet. Die Kommunen entscheiden, ob und wo sie Sirenen vorhalten und wann sie diese testen. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurden viele Sirenen aus kommunaler Zuständigkeit zurückgebaut. Der Bund fördert seit 2021 den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Sirenennetze. Trotzdem gibt es keine flächendeckende Sirenenversorgung, und ältere Anlagen können nicht überall alle empfohlenen Signale wiedergeben.

Das BBK empfiehlt für die Bevölkerungswarnung bundesweit ein einheitliches Grundmuster: Ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton bedeutet Warnung; ein einminütiger gleichbleibender Heulton steht für Entwarnung. Kommunen können daneben örtliche Signale oder Testmuster verwenden. Die allgemeine Signalbeschreibung sagt deshalb nicht automatisch, welcher Ton an einem bestimmten Ort für eine Probe genutzt wird.

Bremen und Bremerhaven: zwei unterschiedliche monatliche Tests

OrtRegelmäßiger TestÖrtliches Testsignal laut Stadt
Stadt Bremengrundsätzlich am ersten Samstag im Monat, 12 Uhreinminütiger Dauerton, zweimal unterbrochen
Bremerhavengrundsätzlich am dritten Samstag im Monat, 12 Uhreinmaliger, etwa zwölf Sekunden langer auf- und abschwellender Ton

Die Regel für die Stadt Bremen besteht grundsätzlich seit Dezember 2023. Ausnahmen sind möglich: So setzte Bremen den Termin am 3. Oktober 2026 wegen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit einmalig aus. Bremerhaven beschreibt seinen monatlichen Test als technischen Sirenentest. Die Stadt nimmt zusätzlich am Bundesweiten Warntag teil. Prüfen Sie deshalb vor einem vermuteten Probealarm die aktuelle Mitteilung Ihrer Kommune.

Probealarm oder echte Warnung: Was sollte ich tun?

Verlassen Sie sich nicht allein auf Wochentag oder Uhrzeit. Ein Probealarm sollte von der Kommune oder vom Bund angekündigt sein. Wenn Sie eine Sirene hören und keine verlässliche Ankündigung kennen, behandeln Sie das Signal vorsichtshalber als mögliche Warnung: Suchen Sie amtliche Informationen, lesen Sie eine Warnmeldung vollständig und folgen Sie den konkreten Anweisungen. Eine Sirene macht zunächst auf eine Gefahr aufmerksam; sie erklärt nicht selbst, was passiert ist oder was zu tun ist.

In der Stadt Bremen ist das monatliche Testmuster laut Feuerwehr ein unterbrochener Dauerton. Bei einer Gefahr ertönt dort ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. In Bremerhaven dauert der monatliche technische Test einmalig etwa zwölf Sekunden; das örtliche Warnsignal ist ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Diese Beispiele gelten jeweils für die genannten Stadtgemeinden und dürfen nicht auf ganz Deutschland übertragen werden.

Nutzen Sie ergänzend Warn-App NINA, Cell Broadcast, lokale Radio- und Fernsehsender sowie die amtlichen Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde. Bei einem realen Ereignis gelten die aktuelle Warnmeldung und die Anweisungen der zuständigen Behörden. Die bundesweit beschriebenen Sirenensignale und Original-Hörbeispiele finden Sie im Warnsignal-Atlas für Deutschland und Europa; eine Übersicht der Warnkanäle bietet die Seite Warnungen bei Stromausfall.

So finden Sie den Probealarm Ihrer Kommune

Die BBK-Terminübersicht zeigt bundesweite und landesweite Warntage sowie Tests der Nachbarstaaten. Regelmäßige kommunale Sirenenproben erfahren Sie am zuverlässigsten direkt bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Feuerwehr. Suchen Sie dort nach „Sirenenprobe“, „Probealarm“, „Warnung der Bevölkerung“ oder „Katastrophenschutz“. Prüfen Sie Datum, Uhrzeit, betroffene Stadtteile und die Bedeutung des lokalen Testsignals. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Offizielle Quellen

Quellenstand: 23. Oktober 2026. Örtliche Termine und Warnmittel können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Hinweise Ihrer Kommune. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung; im Ereignisfall gelten die Anweisungen der zuständigen Behörden.